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Gute Küche

Was ist der Unterschied zwischen Marmelade, Konfitüre und Gelee?

Was in den unterschiedlichen Fruchtaufstrichen enthalten ist, und wie sich diese Köstlichkeiten voneinander unterscheiden.

Ribiselmarmelade mit ganzen Früchten (Bild: Pixabay)
Foto: Pixabay

Wann sagt man Marmelade?

Mit der am 17. März 2026 in Österreich verkündeten neuen EU-Frühstücksrichtlinie treten ab 14. Juni wichtige Änderungen für die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Marmeladen in Kraft.

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Bisher durfte Marmelade offiziell nur noch draufstehen, wenn Zitrusfrüchte enthalten sind. Man denke nur an die traditionelle Old English Marmelade, die sehr fein auf einem Butterstriezel schmeckt. Ab Sommer 2026 dürfen auch offiziell Fruchtaufstriche aus anderen Obstsorten, wie aus Erdbeeren oder Marillen, wieder als Marmelade verkauft werden, während Produkte aus Zitrusfrüchten als „Zitrusmarmelade“ gekennzeichnet werden sollen.

  • Die offiziellen Benennungen der süßen Köstlichkeiten nach EU-Vorschrift sollen dazu beitragen, dass sich der Verbraucher im Supermarkt zurechtfindet und das kaufen kann, was er sucht. Hierzulande war aber auch vor der EU-Frühstücksrichtlinie vor allem bei kleinen Bauern und im privaten Umfeld der Begriff Marmelade der übliche.

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Was steckt in Gelee?

Ein Gelee wird aus dem Saft der Früchte hergestellt. Der Obstanteil muss hier bei mindestens 35 Prozent liegen – also bei 350 Gramm pro Kilogramm Gelee.

  • Greifen Sie ruhig zu bei Trauben-, Holunder-, Apfel- oder Beerengelee. Diese Sorten schmecken nicht nur auf einem frischen Brot köstlich, sondern machen sich auch zur Käseplatte gut.

Was ist Konfitüre?

  • Konfitüre besteht aus Fruchtmark und / oder Fruchtfleisch aller Früchte (außer Zitrusfrüchte), Zucker und Wasser – und darf nur ab einem bestimmten Fruchtgehalt so genannt werden.

  • Mit den neuen Frühstücksrichtlinien wird der Mindestfruchtgehalt von 350 g auf 450 g pro 1 kg Gesamtmenge erhöht.

  • Bei der Konfitüre „Extra“ wird der Mindestfruchtgehalt sogar von 450 g auf 500 g pro 1 kg erhöht.

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